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Internationale Walfangkommission

IWC Walfang
30. Januar 2023
Taiji - Die Bucht, Saison 01.September - 01. März 2022
Wieder schlachtet und tötet Taiji.
Färöer - Inseln / Abschlachtung das ganze Jahr
12. Oktober 2022 - mindestens 225 Pilotwale abgeschlachtet
Island Walfangsaison 2022
Island tötet in dieser Saison 139 Finnwale!!!
Norwegen schlachtet Wale
Auch Norwegen hält am Walschlachten fest
Loro Parque - Teneriffa
Orca-Bestand im Loro Parque von 7 auf 4 Orcas geschrumpft

Internationales Walfangverbot!

Massive Bejagung ab dem 19. Jahrhundert ließ die Bestände vieler Walarten zusammenbrechen. Überwiegend Buckelwale, Pottwale und Blauwale waren sehr beliebt. Mit schnelleren Schiffen wurde später auch Jagd auf die schnelleren Finnwale gemacht. Ein Schutz musste her.

Die IWC-Chronik

Um 1940 brachen zum widerholten Male die Walbestände in vielen Gewässern zusammen.

Am 2. Dezember 1946 rief die USA zum ersten Mal eine internationale Walfang-Konferenz ein – das Treffen fand in Washington DC statt. Dort wurde das „Internationale Abkommen zur Regelung des Walfangs“ (ICRW – International Convention for the Regulation of Whaling) entworfen und die Einrichtung der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) wurde beschlossen.
Unterzeichnet haben 14 Bevollmächtigte im Auftrag ihrer Staaten. Ein Club für Walfangländer wurde geboren, denn diese Länder wollten die verbleibenden Walbestände unter sich aufteilen.

Das ICRW-Abkommen trat 1948 in Kraft, die IWC traf sich einmal jährlich.

Vom Schutz der Wale konnte nicht der Rede sein. Keiner war in der Lage abzuschätzen, wie viele Wale es gibt. Auch wussten sie nicht, wer wie viele Schiffe einsetzen würde und es gab keine wirkliche Kontrolle der Fangquoten. Jeder strebte nach der maximalen Ausbeutung der Wal-Bestände.

Die Fangquoten wurden nach der BWU (Blue Whale Unit) festgelegt.
Eine BWU bedeutete 2 Finnwale, 2 1/2 Buckelwale, 6 Seiwale usw. Die BWU berücksichtigte aber nicht die Walbestände, sondern wurde ohne jedes Wissen festgelegt. Die Mitglieder der Staaten veranstalteten einen Wettkampf um den größten Anteil der Gesamtfangquoten. Nationale Fangquoten wurden überzogen. Keine Kontrolle.

1950 – 1962

Zwischen 1950 und 1962 wurden weitaus mehr als 700.000 Großwale getötet. Außerdem wurde das Quotensystem der IWC ausgetrickst. Länder wie Japan und Russland unterschlugen viele tausende Wale, indem sie die Fangstatistiken fälschten. 

Im antarktischen Meer wurde gleichzeitig von einer Expertengruppe erstmal die Walbestände analysiert. Das Ergebnis führte dazu, dass 1963 ein kompletter Schutz der Blauwale südlich des 40. Breitengrades und der Schutz der noch überlebenden Buckelwale südlich des Äquators angestrebt wurde. Doch die Walfangnationen haben dies nicht akzeptiert.

1965

1965 wurde noch einmal versucht eine Fangbegrenzung ins Leben zu rufen, aber auch dieses Vorhaben scheiterte. So wurden noch bis zum Jahr 1972 die Fangquoten für antarktische Gewässer in BWU-Einheiten vergeben. Alle Bemühungen waren nicht ausreichend und es wurden viel zu viele Wale gejagd. Einige Walarten standen kurz vor der Ausrottung.

Die UN-Konferenz für Mensch und Umwelt in Stockholm forderte im Jahr 1972 ein zehnjähriges Verbot des kommerziellen Walfangs. Fast alle Mitgliedsstaaten unterzeichneten, aber nichts weiter passierte.

1975 – 1986

1975 wurde der Walfang in den Medien veröffentlicht. Die globale Anti-Walfangbewegung begann, der Walfang kam an die Öffentlichkeit. Greenpeace hinderte Schiffe daran Wale zu fangen. Im gleichen Jahr wurden einige Großwale in das von der CITES* neu gegründete Artenschutzabkommen aufgenommen. Diese Arten werden seitdem durch ein internationales Handelsverbot geschützt.

1979 einigten sich die IWC-Staaten den Einsatz von Fabrikschiffen zu beenden.

Im Jahr 1982 beschloss die IWC ein befristetes Verbot des kommerziellen Walfangs. Ein Moratorium.

Erst im Jahr 1986 wurde das Moratorium in Kraft gesetzt. Nur zwei (drei) Länder hielten/halten sich nicht daran. 

Norwegen

Norwegen hat gegen dieses Moratorium fristgerecht Einspruch eingelegt und hält sich deshalb nicht an das Verbot. Seit Mitte der 1990er Jahre bestimmt Norwegen seine Fangquoten selbst und macht Jagd auf Zwergwale **** (Bericht über Norwegen). Aufgrund eines weiteren Vorbehalts im Rahmen von CITES * kann Norwegen Fleisch und Fett, das aus dieser Walfangaktivität stammt, legal nach Japan oder Island exportieren.

Japan

Japan war als IWC-Mitgliedsland an das Moratorium gebunden, doch nutzte Japan das Schlupfloch in den Verträgen (wissenschaftlicher Walfang erlaubt). Sie nahmen den Walfang wieder auf und zwar zu „Forschungszwecken“, auch im Schutzgebiet der Antarktis. 

Vor dem Moratorium wurden noch über 13.000 Wale aus kommerziellen Gründen getötet. Doch nun waren es „nur“ noch 1.000 Tiere. 1990 wurde das Moratorium überprüft und jedes Jahr bestätigt und es bleibt bis heute in Kraft.

Island

1992 verlässt Island die IWC

– im Jahr 2002 wurde Island erlaubt, der IWC mit einem Vorbehalt zum Moratorium wieder beizutreten. Dieser Vorbehalt wird von vielen IWC-Mitgliedern nicht als gültiger Einwand anerkannt. 

2003 nimmt Island den „wissenschaftlichen“ Walfang wieder auf.

2006 nimmt Island die kommerzielle Jagd wieder auf – sie nutzen den Vorbehalt zum Moratorium und sind dadurch nicht daran gebunden.

Japan und einige andere Mitgliedsstaaten, die gegen das Moratorium sind, haben im Jahr 1998, 2010 und 2018 Anträge gestellt, die das Moratorium beenden sollten. Glücklicherweise wurden alle Anträge abgelehnt.

Am 30. Juni 2019 verlässt Japan die IWC, da auch im Jahr 2018 der Antrag scheiterte und der Internationale Gerichthof 2014 beschloss, dass Japans „Wissenschaftswalfang“ in der Antarktis gegen die IWC-Regeln verstieß.

Japan nimmt Walfang wieder auf

– Japan hat am 1. Juli 2019 den kommerziellen Walfang wieder aufgenommen, sie töten überwiegend Großwale wie Finn-, Sei-, Zwerg-, Bryde- und Pottwale in ihren Gewässern. 
Aber auch Kleinwale/Delfine werden getötet, mein Bericht: ***Taiji- die Bucht

Aufgaben der IWC heute

unter anderem:
– Richtlinien für den Walfang festzulegen.
– Fanggeräte prüfen. 
– Fangquoten festzulegen. 
– Fangmethoden prüfen. 
– Wissenschaftliche Untersuchungen anregen, organisieren, prüfen und verbreiten. 
– Schutz bedrohter Delfinbestände
– Klimawandel 
– Lärm
– Umweltgifte 
– Beifang
– Vermüllung der Meere 
usw.

Wissenschaftlicher Walfang

„Wissenschaftlicher“ Walfang ist ein unter Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW) aufgeführtes Vertragsrecht aller Mitgliedsstaaten der IWC. 
Jeder Staat ist berechtigt für seine Zwecke Genehmigungen einzuholen. Es gibt keine Kontrolle durch die Kommission- auch die Quotenvergabe ist den Landesregierungen selbst überlassen.

Indigener Walfang

Einigen indigenen Völkern ist es aufgrund ihrer kulturellen Tradition und zur
Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse weiterhin erlaubt, geschützte Wale zu jagen.
Dies nennt sich „Aboriginal Subsistence Whaling“ (ASW). Was man darunter versteht, ist unklar. Eine Definition existiert bei der IWC nicht. Die Quoten werden alle zwei Jahre überprüft und wieder festgelegt. Kontrollen gibt es nicht.

Wesentliches Element: das Walfleisch muss für diesen genehmigten Ort und für die menschliche Ernährung dienen – darf aber allerdings an lokalen Märkten verkauft werden. 

Folgende Länder erheben Anspruch auf die Fangquoten:

– USA für die in Alaska lebenden Inuit 
– USA für die an der Westküste Amerikas lebenden Makah-Indianer
– Russland für die an der Bering-See lebenden Tschuktschen
– Dänemark für Grönland
– St. Vincent und die Grenadinen für sich selbst

Auch der Indigene Walfang ist heute kritisch zu sehen!

Der Stimmenkauf in der IWC:

Gegen den Walfang

Sir Peter Markham Scott (Mitgründer des WWF) wurde 1965 zum Naturschutzberater der britischen Delegation der International Whaling Commission ernannt und leitete anschließend die Lobbykampagne des WWF.

Laut Scotts Biografin Elspeth Huxley wurde Chinas Beitrittsentscheidung durch das Versprechen des WWF beeinflusst, 1 Million Dollar zur Finanzierung eines Panda-Reservats bereitzustellen. Die Idee des Stimmenkaufs war geboren.

Seit Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre sind viele Länder, die keine Vorgeschichte des Walfangs haben und am Walfang eigentlich nicht interessiert sind, der IWC beigetreten. Auch Binnenländer. 

Anti-Walfang-Kampagnengruppen und einige Regierungen behaupten, die japanische Fischereibehörde würde sich Stimmen kaufen. Ärmere Länder treten der IWC bei, Japan unterstützt diese finanziell und im Gegenzug stimmen diese gegen das Moratorium. Auch noch nach dem Austritt von Japan. 

Japan behauptet jedoch, dass diese Anschuldigung selbst politisch motiviert sei, da Japans Auslandshilfe nicht nur an Walfangländer gehe. 
Japan hat 320 Millionen US-Dollar an Auslandshilfe für Antigua und Barbuda, Dominica bereitgestellt. Grenada, Guinea, Marokko, Panama, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis und die Salomonen. 

IWC mit Löchern:

– Es steht allen Ländern frei einen Antrag zu stellen und der IWC beizutreten und jedes Jahr am 30. Juni kann man diese einfach wieder verlassen.

– Jeder Mitgliedsstaat kann aus einer bestimmten IWC-Verordnung aussteigen, indem er innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung einen formellen Einspruch dagegen einlegt. 

– Die IWC ist nicht in der Lage ihre Entscheidungen durch Verhängung von Strafen durchzusetzen, da es kein Gesetz ist, sondern nur ein freiwilliges Abkommen.

– Wissenschaftlicher Walfang ist erlaubt und untersteht nicht der IWC

Pattsituation der IWC

Einige Mitgliedsstaaten in der IWC sind der Ansicht, Wale sollen überhaupt nicht mehr kommerziell gejagd werden. Andere möchten weiterhin uneingeschränkt kommerziell jagen.
Diese gegenteiligen Meinungen verhindern, dass es Verhandlungfortschritte gibt, die IWC kann nur schwer ihre Aufgaben erfüllen.

Bewirtschaftungsverfahren (engl. RMS)

Seit den 80er Jahren arbeitet die IWC an der Erstellung eines neuen Walfangsystems, das RMS (Revised Managment Scheme) soll viele Regularien und Kontrollmechanismen beinhalten, aber Ländern erlauben, den kommerziellen Walfang wieder aufzunehmen. 

Das darf nicht passieren, denn der kommerzielle Walfang hat viele Walarten an den Rand der Ausrottung gebracht. Seit 1994 gibt es Diskussionen um das RMS. Die Anti-Walfang-Nationen machten seitdem zahreiche Zugeständnisse bezüglich der Rahmenbedingungen, von Seiten der Walfanglobby kamen keine Kompromissevorschläge.

Viele Mitgliedsstaaten der IWC sind bereits der Meinung, dass man das schwache RMS annehmen sollte, denn es wäre dem Moratorium vorzuziehen, da dies ständig stark unterwandert werden würde.

Die Walfangländer umgehen Bestimmungen, Verbote und nutzen jede Möglichkeit aus, um ihre Vorteile daraus zu ziehen und jagen in Schutzgebieten, missachten Schonzeiten und machen falsche Angaben über ihre Fangzahlen. Die Verstöße können weder verhindert noch bestraft werden. 

Die IWC und das Moratorium sind zwar ein zahnloser Tiger, aber solange das Moratorium in Kraft ist, schützt es viele Wale. Sollte das RMS an den Start gehen, wäre der kommerzielle Walfang wieder möglich. 

Es würde weiterhin Manipulationen und Fälschungen geben. Die IWC wäre weiterhin nicht in der Lage, Verstöße zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen. Walfang unter Vorbehalt würde weiter möglich sein.
Das RMS beinhaltet unter anderem keine Regelung für eine effektive Walfang-Kontrolle. Aber Überwachungen und Kontrollen sind nötig. 

Es wurde vorgeschlagen, auf allen Walfangschiffen internationale Beobachter einzusetzen, die verpflichtend auf jeder Fahrt dabei sind. Aber es ist nicht geplant, dass diese auch das Recht bekommen bei Verstößen einzugreifen. Sie sollen aber während der Fahrt direkt von Bord aus Berichte an die IWC liefern können. Der Vorschlag wurde nicht angenommen und es würde keine Kontrollen geben. 

Es gibt auch keine wirkliche Kontrolle über den Walfang an sich und die Tötungsmethoden.

Eine Überarbeitung wird schon lange gefordert. Aber bisher gibt es in der IWC keine Einigung, da das RMS nicht gut ausgearbeitet ist. Die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, würden sich wiederholen. Deshalb darf das RMS nicht in Kraft treten. 

Was wichtig wäre:

– Alle Wale müssen durch die IWC wirklich geschützt werden

– Die IWC muss sich zu einer Walschutz-Organisation umwandeln, die Regeln und echte Gesetzte aufstellen kann, mit Überwachungen und Sanktionen.

– Die IWC dürfte sich auf keinen Fall nur mit den Großwalen beschäftigen, sondern müsste sich noch viel stärker um alle Wale und Delfine kümmern, auch um den Küstenwalfang. 

– Noch viel stärker um die Bedrohungen für Wale, wie zum Beispiel: Überfischung (Nahrungsgrundlage), Beifang, Lärm, Verschutzung der Meere, Klimawandel, Zerstörung der Lebensräume usw. kümmern.

– Weitere Schutzzonen einrichten.

– Weltweites Handelsverbot für Walprodukte von (CITES*) unterstützen oder selbst dafür sorgen. 

– Das bestehende Moratorium muss beibehalten werden und um einige Punkte erweitert werden. Schlupflöcher für eine Unterwanderung müssen gestopft werden. Das sinnlose RMS-System darf nicht eingeführt werden.

– Der indigene Subsistenzwalfang muss überprüft und überarbeitet werden, Fangquoten nur nach dem tatsächlichen Bedarf aufstellen.

* CITES- Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora.

Der Hauptsitz der IWC befindet sich in Impington, in der Nähe von Cambridge, England. Das Sekretariat veröffentlicht das Journal of Cetacean Research and Management, Berichte, Pressemitteilungen und einen Sitzungskalender. 

Gesamte Rechtsvorschrift für Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs, Fassung vom 17.11.2022 siehe:
www.ris.bka.gv.at

Walfleisch - Copyright Frank Blache

Rohstoff Wal

Rohstofflieferant Wal
Walfleisch kommt nicht nur auf den Tellern der Menschen sondern wird auch zu Hundefutter verarbeitet. Walspeck, Barten, Tran… viele Teile des Wals wurde verwendet. Vieles gibt es heute nicht mehr – aber einige Produkte werden heute noch verwendet.

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